Falscher Feiertag


Man weiß nicht, was schlimmer ist: Daß für die Verkündung des Urteils in dem Strafprozeß gegen Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber beim Bundesgerichtshof ein Tag wie der 8. November bewußt ausgesucht oder gar vereinbart wird – oder daß das Gericht, dienstfertig und dem Zeitgeist verfallen, das Datum instinktiv fand? Damit man am Tage darauf, wieder an einem jener deutschen 9. November, diesmal dem zehnjährigen Jubiläum des Falles der Mauer, Schlagzeilen wie diese in den Zeitungen lesen kann: "Krenz muss wegen Totschlags ins Gefängnis", oder: "Urteile gegen Krenz, Schabowski, Kleiber bestätigt – ‚Totschlag in mittelbarer Täterschaft'"? Man muß nichts mit den drei Angeklagten im Sinn haben, wenn man sich von der kaum zufälligen zeitlichen Koinzidenz und den Zeitungsaufmachern des diesjährigen 9. November abgestoßen fühlt. Und man muß das auch nicht – wie Egon Krenz – "Siegerjustiz" nennen. Es ist auch so schlimm genug.

Überraschend freilich war das Urteil des Bundesgerichtshofs ebensowenig wie die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Berlin, das die drei Angeklagten aus dem SED-Politbüro im August 1997 wegen ihrer politischen Verantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen an Mauer und Stacheldraht verurteilt hatte: Krenz zu sechseinhalb Jahren Haft, Schabowski und Kleiber zu je drei Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Weg zu einem solchen Urteil im Oktober 1996 rechtzeitig geebnet*: Artikel 103 des Grundgesetzes, der sage, es könne eine "Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde", sei durch das Urteil gegen die drei DDR-Oberen nicht verletzt. Zwar verstießen die Schüsse an der Mauer nicht gegen damals geltendes Recht der DDR, aber der Artikel 103 müsse zurücktreten, wenn ein Staat "für den Bereich schwersten kriminellen Unrechts ... die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet" – und genau das habe die DDR getan. Das Verfassungsgericht hatte den Artikel 103 also mit der sogenannten Radbruchschen Formel hinter sich gelassen, dabei aber den Vorbehalt übergangen, den der Bundestag 1952 beschloß, als er die "Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte" verabschiedete, weil die Bundesrepublik Naziverbrecher nicht bestrafen und auch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse nicht anerkennen wollte. Dieser Vorbehalt, der die Radbruchsche Formel ausschloß, ist nie aufgehoben worden, er gilt noch heute: aber nur für die – inzwischen fast alle unbehelligt gestorbenen – Naziverbrecher, nicht für DDR-Kommunisten.

Denkt niemand darüber nach, warum es im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"? Offenbar nicht, denn die beiden "Politbüro-Urteile" wurden im Oktober 1996 und August 1997 mit fast einhelliger Zustimmung aufgenommen; nur Leute wie Helmut Ridder und Uwe Wesel wagten laut zu sagen, diese Urteile seien rechtswidrig.

Aber auch das neue Urteil des Bundesgerichtshofs wurde mit Beifall aufgenommen, mit Genugtuung über die angeblich gerechten und differenzierten Verurteilungen. Kein Wunder, daß auch die FAZ zufrieden ist: Sie höhnt, Egon Krenz habe sogar versucht, die Verantwortung für die Mauertoten auf die Sowjetunion zu schieben – und unterschlägt, daß die DDR die Mauer 1961 nicht aus eigenem Entschluß, sondern auch und vor allem auf Betreiben Moskaus gebaut und sie all die Jahre mit Wissen und Willen der Russen durch Stacheldraht und Schüsse gesichert hatte. Heute ist es einfach, erleichtert davon zu sprechen, das letzte Jahrzehnt sei eines "ohne Mauertote, ein Jahrzehnt ohne Mauerschützen, ohne Politbüro" gewesen. Hat man in Frankfurt vergessen, daß die Mauer erst fallen konnte, als die Sowjetunion zu wanken begann, vergessen, warum es die DDR überhaupt gegeben hatte, daß das ganze Deutschland einen Zweiten Weltkrieg angefangen – und verloren hatte und die SBZ, die Zone und spätere DDR ihn für uns alle bezahlen mußte? Ist vergessen, daß sich die Menschen im östlichen Teil Deutschlands keineswegs gewünscht hatten, von sowjetischen Truppen besetzt zu werden und sich in einem angeblich sozialistischen System einrichten zu müssen? Wie oft muß man daran erinnern, daß die DDR fest in den Ostblock eingebunden war und wenig bis keinen Spielraum für politische Seitensprünge hatte? Man stelle sich vor, die DDR hätte versucht, aus der Reihe zu tanzen oder sich gar zu weigern, die Mauer zu bauen, wenn man sich an den 17. Juni 1953, an Ungarn und Tschechoslowakei erinnert! "Die Zeit" findet das Urteil "juristisch korrekt", aber ihr ist zu Recht bei dem Gedanken unbehaglich, daß FAZ und "Süddeutsche Zeitung" in diesem Fall einmal einer Meinung sind und Krenz, der die Mauer geöffnet hatte, ins Gefängnis muß, während Gorbatschow, seinerzeit Herr des Ostblocks, Berliner Ehrenbürger wird. Aber Heribert Prantl hatte das vom Bundesgerichtshof jetzt bestätigte Berliner Urteil in der "Süddeutschen" schon im August 1997 gelobt: Das Gericht habe den Prozeß lege artis abgewickelt und sei zu sehr niedrigen, aber vertretbaren Strafen gekommen. Naturgemäß war Prantl auch jetzt zufrieden: "Vor Gericht stand Krenz, nicht die Geschichte – Das Strafurteil gegen die Mitglieder des Politbüros ist fair, und für eine Amnestie ist es zu früh."

Keiner fragte, wie es denn heutzutage an der Ostgrenze der Bundesrepublik zugehe. Dabei hatte "konkret" schon im Oktober 1998 – spät genug – gemeldet: "Bei dem Versuch, die vom Bundesgrenzschutz mit Nachtsichtgeräten gesicherte Grenze der BRD zu überwinden, sind seit 1993 mehr als 60 Flüchtlinge in der Oder und der Neiße ertrunken." Wird etwa an dieser Grenze "offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte" verstoßen? Hat sich dort seit der rot-grünen Regierung etwas geändert? Auf meine Anfrage bei Bundesinnenminister Schily meldete sich das Ministerium im Februar 1999 und teilte "im Auftrag" mit, "daß in dem Zeitraum von 1993 bis 1998 insgesamt 66 Personen aufgefunden wurden, die vermutlich bei dem Versuch, die Grenze nach Deutschland zu überschreiten, ums Leben gekommen sind. Für die Zeit von 1990 bis 1992 liegen mir keine Angaben vor." Will das Ministerium nahelegen, die Grenze werde so schlecht bewacht, daß der Bundesgrenzschutz auf Vermutungen angewiesen ist? Auf weitere Nachfrage erhielt ich im Mai eine "Liste der festgestellten Todesfälle" – nun waren es bis zum 17. September 1998 schon 70 Tote, Menschen aus verschiedenen Ländern und 31 mit unbekannter Nationalität. Das Wort "Flüchtlinge" wollte das Ministerium nicht in den Mund nehmen.

Warum kümmert sich niemand darum, unter welchen Umständen diese Menschen umgekommen sind? Krenz, Schabowski und Kleiber dagegen werden demnächst zum Strafantritt geladen – Grund zum Feiern, denn sie dienten dem "Unrechtsstaat DDR". An der deutsch-polnischen Grenze indes gilt seit dem 3. Oktober 1990 die freie demokratische Grundordnung.

Die vereinte Bundesrepublik gedachte allenthalben des zehnjährigen Jubiläums der Maueröffnung. Manche forderten sogar, den 3. Oktober zur Feier des Anschlusses 1990 wieder abzuschaffen und statt dessen den 9. November 1989 zum Nationalfeiertag zu erheben, denn in Wahrheit habe sich Deutschland schon damals vereinigt. Eine wahrhaft erschreckende Aufforderung, an einem solchen "Feiertag" auch aller anderen 9. November der deutschen Geschichte gedenken zu sollen. Mit Robert Blum hatte es 1848 angefangen: Er war Vizepräsident des Frankfurter Vorparlaments gewesen, in der Nationalversammlung Mitglied des Verfassungsausschusses. Mit einer Adresse des Frankfurter Parlaments war er in das aufständische Wien geschickt und dort am 9.November standrechtlich erschossen worden, weil er sich an Barrikadenkämpfen beteiligt hatte. Grund zum Feiern? Am 9. November 1918 ging der Erste Weltkrieg nach schwerer deutscher Niederlage zu Ende – Grund zum Feiern? Am 9. November 1923 marschierte Hitler mit dem General Erich Ludendorff und anderen "Vaterländischen" zur Münchner Feldherrenhalle, und am 9. November 1938 brandschatzten und plünderten die Nazis Synagogen und jüdische Geschäfte – Grund zum Feiern? Von einer trostlosen Bagatelle wie der Rede des Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger am 9. November 1988 zum 50. Jahrestag der Pogromnacht wollen wir gar nicht erst reden.

Aber dann kam der 9. November 1989, der erste 9. November, über den man sich freuen kann. Zehn Jahre später ist es zwar nicht mehr so, wie Theo Sommer damals überschwenglich schrieb: "In den Herzen der Deutschen läuten die Glocken" – aber die DDR und die Mauer will darum doch kaum einer zurückhaben. Wir sollten uns aber hüten, den 9. November nun auch noch zu institutionalisieren – man kann, auch wenn die Deutschen das am liebsten haben, nicht alles gesetzlich regeln. Man kann auch nicht verordnen, dem anderen zuzuhören, darüber nachzudenken und ihn zu verstehen – so sehr das den Beziehungen der Menschen in beiden Teilen Deutschlands wohltäte.

Heinrich Senfft

© 1999 Blätter für deutsche und internationale Politik